Im Jahre 1835 wurde der Betrieb auf der privaten Nürnberg Fürther Eisenbahn aufgenommen, 1839/40 auf der gleichfalls privaten München Augsburger Bahn. Wie in verschiedenen Farblithographien dargestellt ist, waren bei beiden Gesellschaften die Wagen mit dem Gelb der damaligen Postwagen versehen. Für die Königl. Bayerische Staatsbahn gilt das Grün als typisch. Das war aber nicht von Anfang an so.
Mit der Vorbereitung der technischen Details für die zukünftige Staatsbahn war die Kgl. Eisenbahnbau-Commission in Nürnberg unter der Leitung von Oberbaurath Friedrich August v. Pauli befasst, die dann von der Generalverwaltung der kgl. Eisenbahnen abgelöst wurde, an die ab 1.6.1847 noch die Postverwaltung angegliedert wurde. In dem besprochenen Zeitraum hatten die Oberleitung nacheinander das Innenministerium; das Außenministerium (Ministerium des Kgl. Hauses und des Aeußern); das Finanzministerium und das Ministerium des Handels u. der öffentl. Arbeiten.
Am 13.7.1843 richtete die Eisenbahnbau Kommission an das Ministerium, angeschrieben mit „Allerdurchlauchtigster“, einen Bericht, der Anträge zur Ausführung der zukünftigen Transportwagen, z.B. ihre Abmessungen, Einrichtung und Ausstattung, der Schutz der Passagiere und die Betriebssicherheit usw. enthielt. Die Kommission hielt eine Entscheidung bei der Farbgebung noch nicht für vordringlich: „so wagen wir es nicht bezüglich der Farben des Anstrichs einen Antrag zu stellen, für den Zweck ist die Farbe unwesentlich.“
Dennoch lieferte sie gleichzeitig gewichtige Argumente für die Diskussion um das geeignetste Farbschema: „doch neigt man sich in unserer Zeit vielfach zur grünen, als einer wohlfeilen und dauerhaften Farbe. Auch dürfte dieselbe mit den auf den Wägen anzubringenden Emblemen nicht außer Zusamenhang* stehen, worüber uns noch keine Allerhöchste Bestimungen zugekomen sind. Wir bemerken nur, daß eine Kenntlichmachung der Sitzenklasse durch einen mit der Farbe der Billeten übereinstimenden Anstrich der Felder, in welchen die Aufschrift sehr zum schnellen Ordnen des Publikums beitragen würde, wie denn auch die sächsisch-bayer. Bahn ihre Wagenklassen durch Farben kentlich gemacht hat.“
Hier werden also Argumente für die beiden wichtigsten Standpunkte angeführt, zum einen eine Farbgebung, die günstig ist, das heißt dauerhaft und billig, zum anderen eine, die auf eine Erleichterung des praktischen Betriebes zielt.
Um die Angelegenheit entscheidungsreif zu machen, erhielt die Wagenbauverwaltung am 11.2.1844 mit einer höchsten Ministerial-Entschließung folgenden Auftrag: „Die Wagenbauverwaltung hat sobald als möglich Brettchen von entsprechender, jedoch gleicher Größe vorzulegen, welche grün, braun, hellgelb, cromgelb und florentinerlackroth schön und dauerhaft lackiert, und außen herum mit entsprechenden Farben eingefaßt sind.“
Anscheinend ist die Dokumentationslage für den jetzigen Zeitraum lückenhaft, denn der nächste vorliegende Kommentar der Wagenbauverwaltung vom 1.7.1844 bezieht sich auf Farbvorschläge von seiten des Ministeriums vom 3.2.1844, in der offensichtlich auch die Farbe „Blau“ angeführt wird: „Blau hebt sich zwar in der Zeichnung sehr hervor; allein es komt diese Farbe nicht nur sehr schwer, sondern sie hat auch nach den bei der Postanstalt gemachten Erfahrungen weder Dauer noch Haltbarkeit (siehe unten) Roth. die vorliegende Farbe ist von Kugellack; Wiener oder Florentiner Lack gibt ein ungleich schöneres Roth, welches sich bei einem grünen Untergestelle sehr hebt, allein auch dieses schönere Roth ist sehr theuer. Gelb ist in der Zeichnung viel zu hoch Schwefelgelb gehalten, ein blässerer Ton dürfte diese Farbe empfehlender und weniger grell machen. Violett ist unseres Wissens noch nicht angewendet, wohl aber Grün und Braun welche beide Farben wir als die gewöhnlichen für die haltbarsten und besonders letztere für die billigste halten.
Indem wir übrigens von jeder der bezüglichen 8 Abdrücke 6 Exemplare für den Fall anlegen, als E.K.M. (Eure Koenigliche Majestaet, vR) für erforderlich erachten sollten, noch andere Farben oder Farbtöne versuchen zu lassen, fügen wir die aller-ehrfurchtsvollste Bemerkung an, daß wir für den nicht länger verschiebbaren ersten Anfang eine solche Farbe, wie die anverwahrten beiden Muster für die I und II. Wagenklasse ersehen lassen, gewählt haben, welche zu jeder Lackfarbe der Wägen paßt.“ Hier erscheint auch die Farbe „Braun“ mit dem Hinweis, dass dieses die billigste Farbe sei.
Möglicherweise war dieses Argument auch ein Grund dafür, dass 15 Jahre später die sparsame Bayer. Ostbahngesellschaft Wagenkästen und Lokomotiven mit braunem Anstrich versehen ließ (VAM 1804).
Die endgültige Entscheidung zur Farbgebung fiel mit dem Signat vom 20.7.1844, das als sog. Randnotiz von Ludwig I, der gerade in Palermo weilte, auf die entsprechenden Vorlage des Ministeriums geschrieben wurde. (VAM 4227) Sie konnte erst am 1.8.1844 an die ausführenden Organe weitergegeben werden:
Die endgültige Entscheidung zur Farbgebung fiel mit dem Signat vom 20.7.1844, das als sog. Randnotiz von Ludwig I, der gerade in Palermo weilte, auf die entsprechenden Vorlage des Ministeriums geschrieben wurde. (VAM 4227) Sie konnte erst am 1.8.1844 an die ausführenden Organe weitergegeben werden:„Seine Majestät der König haben für den Anstrich der Personen- und Gütertransportwagen der k. Eisenbahnen nachfolgende Farben zu bestimmen geruht,
I. Personenwagen für jenen der 1ten Classe roth
für jenen der 2ten Classe violett
für jenen der 3ten Classe gelb
II. Für die Lokomotivwagen, Tender, Gepäck- und Gütertransportwagen: grün
In Bezug auf das Roth der 1ten Wagenklasse befehlen seine Majestät der König, es soll hierzu eine solche Farbe genommen werden, daß, wenn auch alt geworden, sie sich in die Augen springend, von violett, welches die 2te Klasse bekömt, unterscheidet. Die K. Eisenbahn-Commission in Nürnberg hat hiernach schleunigst das geeignete zu verfügen. Das vorgelegte Heft von Farbmustern folgt zurück.“ (VAM 30189)
Diese so angeordnete Farbgebung haben die Wagen, die in der kgl. Wagenbau-Anstalt in Nürnberg hergestellt wurden, bei der feierlichen Eröffnung der Staatsbahn am 25.8.1844 (Geburtstag des Königs) allerdings noch nicht getragen. Das ergibt sich aus einem Schreiben der Eisenbahnbau Kommission in Nürnberg (VAM 4109) vom gleichen Tag, an dem der König das „Signat zur Farbgebung in Palermo unterzeichnet hatte. Die Kommission hatte in der Zeitnot eine Vorentscheidung getroffen, da mit der Ankunft des königlichen Signats in der nächsten Zeit nicht zu rechnen war. Zusammen mit der knapp bemessenen Zeit brachte die damalige Technik Probleme mit sich. Es wurden wasserlösliche Farben verwendet und „wo alle nasse Arbeiten schwer trocknen“ und es noch keine Trockenkammern gab - man also vom Wetter abhängig war, dauerte es relativ lange bis alle Farbschichten fertig aufgetragen waren. In dieser Situation wollte man „provisorisch“ zuerst die Farbe Gelb bei den Wagen des Eröffnungszuges anwenden. Aber da diese Farbe schlecht deckte, hätte man zeitverlängernd mehrere Schichten auftragen müssen. So wurden die Wagen „provisorisch“, wie wieder betont wurde, mit der Farbe „Grün“ versehen!
Nach der Eröffnung wurde am 29.10. berichtet, dass man gezwungen war, wegen der langen Herstellungszeit und des sich daraus ergebenden Wagenmangels einige Personenwagen in den Betrieb geben musste, „deren äußerer Anstrich noch nicht vollendet ist.“ Diese haben demnach nur die Grundierung besessen in Gestalt der Farbe Grau.
Die damalige Farbgebung ist auf zeitgenössischen Lithographien festgehalten worden; z. B ist hat auf der bekannten Ansicht: „Fürther Kreuzung“ der Staatsbahnzug (der linke Zug) hinter der Lokomotive einen dunklen (grünen) Wagen, der eine Tenderwache, also ein Dienstwagen ist, wofür seine Position und die nicht „geschweiften“ Seitenwände sprechen. Dann folgen andersfarbige Personenwagen. Die Fernansicht mit „Bahnhof Bamberg" von Lachmüller (1844) zeigt ebenfalls die „grüne“ Tenderwache hinter der Lokomotive und einige unterschiedlich gefärbte Personenwagen.
Verschiedene Vorgänge zeigen aber, dass die Farbgebung weiterhin Diskussionsthema blieb. Nachdem vorher geklärt war, „daß der Wagenbau nicht dem Bahnbau sondern dem Betriebe angehöre“, fand sich am 07.10.1844 die K. Eisenbahnbau-Comission, jetzt als vorläufige Betriebsverwaltung „Gestützt auf die bisherigen Wahrnehmungen“ zu folgender Verfügung an das K. Bahnamt in München ver-anlaßt: „Der Anstrich der Wagen I und II Classe entspricht der allerhöchsten Anordnung und Vorschrift nicht, indem, wie bereits mündlich bemerkt, das Roth viel zu hell, beinahe Siegellackroth, das Violett mehr lichtgrau ist.“ Damals gab es natürlich noch keine RAL-Farben, so dass gewisse Abweichungen trotz der Vorgaben in Gestalt der oben erwähnten Farbtafeln vorkamen.
Am 7.10.1849 schreibt v. Pauli an die General Verwaltung „in Anregung gebracht, daß die violette Farbe der Wagen II Classe im Gebrauche meistens häßlich auch grau wird, was eine häufige Erneuerung des Anstrichs zur Folge habe. Die Anstalt stellt daher den Antrag, geeignete Schritte zu thun, damit allerhöchst gestattet werde, diesen Anstrich in dunkelblau umzuwandeln.“ Dieser Antrag kam nicht zur Genehmigung, sondern wurde von dem Gang der Dinge überholt. Das zeigt die Aktennotiz von Exter auf diesen Antrag am 3.8.50 geschrieben: „Nachdem die Entscheidung über den Anstrich erfolgt ist, zu den Akten“
Dennoch wurden nicht genehmigte Farben verwendet. So musste das K. Bahn Amt in München am 28.2.1850 feststellen: „Bey der nun herrschenden günstigen Witterung ist es nothwendig den ... bereits angefangen gewesenen Personenwagen die Deckfarbe zu geben. Da nun nach einem Berichte der K Wagenbau-Anstalt vom 26t d. M. auch in unserer Zeit wieder dunkelblau lackierte Personenwagen II Claße vorkommen, in dessen die bisherige Allerhöchste Vorschrift violett war, so erlauben wir uns auf unser ergebenstes Schreiben vom 7t Oktober v. J. No 12137 zurückzukommen, und um Veranlassung einer recht baldigen Allerhöchsten Entscheidung über eine etwaige Aenderung des Anstriches zu ersuchen.“
Letztere Bemerkung ist hoch interessant und weist auf die zukünftige Entwicklung. So kann man im Protokoll „der kollegialen Berathung“, d.h. einer Besprechung der Vertreter aller zuständigen Dienststellen, vom 8.3.1850 entnehmen, daß der Anstrich der I und II Klasse dunkelgrün, III Klasse die bisherige gelbe Farbe haben solle. Acht Tage später in einer weiteren derartigen Versammlung wurde ein Gegenvorschlag besprochen und zum Beschluss erhoben: alle Wagen mit Schweinfurter Grün zu versehen, mit einer Aufschrift an den Türfeldern in Bronce-Gold „Ier Classe“ etc. Das Staatsministerium für Handel u. öffentliche Arbeiten spricht am 7.5.1850 in einer Stellungsnahme von einem „weiteren Antrag“: „den Anstrich mit grüner Farbe auf alle Wägen auszudehnen, ist genehm, dagegen wird bei der Aufschrift der Wägen das Wort „Classe“ füglich wegbleiben können, die Bezeichnung vielmehr nur durch hervortretende Ziffern I, II & III im Bronce-Gold herzustellen seyn.“
Diese Vorschläge liegen auch der abschließenden Entschließung aller Abteilungen vom 16.5.1850 zu Grunde. Pauli berichtet Anfang Juli von Versuchen, „ausgeführt mit grünen Zinnober und einer Ziffer in gutem Golde, da das Schweinfurter Grün nicht gehörig dekt und Bronce-Gold bald schwarz und unansehnlich wird. Für einen dunkleren Farbton glauben wir uns nicht aussprechen zu können, da alle grünen Farben an sich nachdunkeln.“
Dem folgt die abschließende Entscheidung vom 16.7.1850: „mit Zinnober ausgeführte grüne Farbe ist ... genau einzuhalten. Die sämmtlichen schwarzen Einfassungen sind mit weißen Linien zu begrenzen. Die Wagenklassen sind einfach durch Goldziffern in der auf dem Musterblatt angegebenen Größe mit Weglassung des Wortes Classe zu bezeichnen.“ Unterschrieben haben „v. Goeb“ und „Exter“. Mit dieser Entschließung ist das Bild von den Farben der Wagen der Kgl. Bayer. Staatsbahn entstanden, wie wir es kennen.
Es gab sicher noch unterschiedliche Auffassungen zur farblichen Behandlung und in Details gab es immer wieder Änderungen. In einer Anfrage der Wagenbau-Anstalt, besonders wegen der 1. Klasse- bzw. Salonwagen. Am 28.5.1851 (VAM 30199) heißt es: „ob die Salon-Abtheilungen derselben gleichfalls mit rothen Linien abgesetzt werden dürfen wie solches mit hoher Entschließung vom 24 März ... vorzunehmen gnädigst genehmigt wurde, oder ob diese Auszeichnung wegzubleiben habe und in gewöhnlicher Weise versehen werden soll.“ Die Antwort vom 28.05.51 enthielt den Auftrag: „mit Goldeinfassung.“
In dem Progamm für Personenwagen von 1852, das verbindliche Vorschriften für die Herstellung der Wagen enthält, steht: „Die Facetten der Verkleidungsleisten an den Coupéeabteilungen der II und der III Klaßen sind schwarz abgesetzt und an den Kanten mit weißen Linien eingefaßt. Die Facetten der Verkleidungsleisten an den Halb-Coupées I Classe sind vergoldet und haben gleichfalls Einfaßungen von weißen Linien. ... Der Anstrich der Jalousien und Fensterrahmen ist nach der Eichenholzfarbe hergestellt. Jede Coupéethüre III Cl. ist an der inneren Seite mit dem Zeichen Cl. III in schwarzer Farbe aufzuzeichnen, die Ziffer III auf der Außenseite der Thüren ist zu vergolden. Der innere Anstrich des Coupées II Klaße ist ebenso wie bei den Wagen III Klaße ausgeführt, die Fensterrahmen sind nußbaumartig, die der I Classe aber schwarz angestrichen. ... Der Anstrich der Untergestelle besteht aus ... Aufträgen von gewöhnlichen grünen Zinnober von dunklerer Farbe als die Wagenkasten. Die Facetten am Gestell sind schwarz abgefaßt und eingefaßt. Sämmtliche Eisenbeschlagtheile erhalten ... schwarze Farbe.“
Im Programm von 1860 stehen weitere Details: „Der Anstrich für sämtliche Wagenkasten wird in grüner Farbe, der der Gestelle in dunkel grüner hergestellt. Die Räder werden schwarz, die Einfassungen für I Classe Gold, für II Classe schwarz mit rothen Linien. Die Wagenklassen werden in goldener Lapidarschrift bezeichnet, die Numern der Wagen auf schwarzem Grund oben am Wagenkasten mit weißer Farbe.“
Im Programm von 1867 ist für die zweite Klasse wieder die selbe äußere Bemalung wie bei der 3. Klasse vorgeschrieben und die Wagennummer wird in Gold angeschrieben.
Die Umstellung auf das neue Farbschema erfolgte erst bei Umbaumaßnahmen bzw. Reparaturen wie es heute noch üblich ist, damit die Wagen bei dem immer knapp bemessenen Wagenpark nicht unnötig lange dem Betrieb entzogen waren. Dafür können die zwei nachfolgenden amtlichen Mitteilungen als Beleg dienen (VAM 30199):
28.5.1851: „Dem Koeniglichen Bahnamte Nürnberg wurde die ... 2 Personenwagen ... hiesiger Anstalt zu dem Behuf übergeben dieselben repariren und mit grünem Farbanstrich versehen zu lassen.“
In einem Verzeichniss vom 6.2.1852 sind die 29 Personenwagen aller Klassen aufgeführt, die dem Bahnamt München zugewiesen waren, wobei zusätzlich eine erfolgte Änderung der Inneneinrichtung und der jeweilige Farbanstrich angegeben ist, in der Regel „grün“. Ein Salonwagen war noch mit „roth“, 2 Wagen der 1/2 Klasse: waren mit „roth & blau“ und 2 Wagen der 2/3 Klasse mit „gelb & blau“ notiert.
Der Name grünes Zinnober ist irreführend, denn es handelt sich nicht um eigentliches Zinnober (Quecksilberoxid), sondern im Wesentlichen um Chromoxid. Interessant sind auch die oben erwähnten Hinweise, dass die Farben nachdunkeln bzw. sich ändern. Es gab also immer gewisse Unterschiede je nach Alter des Farbauftrages, wie überhaupt das Altern von Farben ein bekannter Effekt ist. So gibt es bei Chromverbindungen neben der grünen Oxidationsstufe u.a. auch eine bläulich aussehende, so dass bei allmählicher Änderung der Oxidationsstufen ein blaugrüner Farbeindruck entstehen kann. Deshalb ist es problematisch, das Aussehen der „richtigen“ Farbe nach eventuell vorhandenen originalen Musterplatten zu bestimmen. Um sich ein genaueres Bild von der ursprünglichen Farbsituation zu verschaffen, müsste man eher nach den angewendeten Farbrezepturen forschen.
Quellennachweis
Literatur: Bayerisches Hauptstaatsarchiv, München, Abteilung Verkehrs-Archiv, (VAM), Akte 30198, so weit nicht anders angegeben.
kursiv: wörtliches Zitat
*: unterstrichenes „m“ und „n“ sollten überstrichen sein im Sinne der früheren Schreibweise anstelle des entsprechenden Doppelkonsonanten.